Rechtsanwältin
Friederike Droste
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Schulstraße 21
83259 Schleching
Tel. +49 (0)86 49 / 98 68 0 -55
Fax +49 (0)86 49 / 98 68 0 -56
E-Mail: post@ra-droste.de
Anwaltskanzlei Friederike Droste
Kosten

Die Vergütung des Rechtsanwalts ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie richtet sich nach dem „Gegenstandswert“ (Streitwert) und den „gesetzlichen Gebührentatbeständen“ oder einer zwischen Anwalt und Mandant vereinbarten Vergütung. Soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wird, rechne ich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

Im RVG hat der Gesetzgeber die Gebührensätze festgelegt, die er für eine anwaltliche Tätigkeit als angemessen erachtet. Maßgeblich ist hierfür im Zivilrecht zunächst der Streitwert. Dieser entspricht z. B. bei einer Geldforderung ihrer Höhe, im Übrigen gibt es gesetzliche Vorschriften, wie der Streitwert im Einzelnen zu bestimmen ist. Gerne informiere ich Sie näher über die in Ihrem Fall anfallenden Kosten.

Sofern Sie nicht in der Lage sind, die für eine Beratung oder gerichtliche Vertretung erforderlichen Mittel aufzubringen, besteht die Möglichkeit, Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Beratungshilfe ist Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe vor, stellt das Amtsgericht, sofern es nicht selbst die Beratung vornimmt, Ihnen einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe durch eine Beratungsperson Ihrer Wahl aus.

Prozesskostenhilfe wird für die Verfolgung oder Verteidigung von Rechten in gerichtlichen Verfahren gewährt. Diese beantrage ich ggf. für Sie mit dem ersten Schriftsatz an das Gericht. Die hierfür erforderlichen Antragsunterlagen nebst Hinweisen, wer Prozesskostenhilfe erhält und was die Gewährung von Prozesskostenhilfe im Einzelnen bedeutet, können Sie unter dem Menüpunkt "Formulare" herunterladen.

Weitergehende Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung sowie auch zu möglichen Gerichtskosten finden Sie auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer.
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